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Gewerbemiete

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Bottrop hat die Aufgabe, in regelmäßigen Abständen Bodenrichtwerte zu ermitteln. Diese dienen bei Grundstücks- und Immobilienkäufen und -verkäufen als Anhaltspunkt für den Wert des Grundstücks bzw. den Wertanteil des Grundstücks an einer Immobilie.

Vor dem Hintergrund recht seltener Kauf- bzw. Verkaufsvorgänge in den zentralen Versorgungsbereichen Bottrops kann der Bodenrichtwert nur mit Hilfe des sog. Mietsäulenverfahrens, das vom Mietertrag einer Immobilie auf den Grundstückswert schließt, bestimmt werden. Daher möchten wir Sie herzlichst bitten, die beiliegenden Fragen für Ihre Immobilie möglichst vollständig zu beantworten.

Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten hat die Stadt Bottrop alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Die Stadt Bottrop hält sich dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben.
Zur Erhebung der Gewerbemieten werden als personenbezogene Daten von Ihnen nur Straße, Hausnummer und Lage der Gewerbeeinheit erhoben.
Weitere Informationen zum Datenschutz und Ihren Rechten finden Sie unter:

https://www.bottrop.de/vv/downloads/Datenschutzhinweise_Amt_62.pdf